Rechtskonformer Einsatz von WhatsApp

Kaum ein Unternehmen, das WhatsApp (WA) nicht in irgendeiner Form einsetzen würde. Häufig geschieht dies nur indirekt ohne offizielle Freigabe des Arbeitgebers, indem Mitarbeiter den Messenger eigenmächtig z.B. für die Terminsabstimmung oder Organisation von Schichtplänen, Weihnachtsfeiern usw. nutzen. Weit verbreitet ist der Einsatz von WA auch, um die Erreichbarkeit eines Unternehmens  zu erhöhen, z.B. als rein passive Kontaktadresse für Kundenanfragen oder bei Urlaubsabwesenheit, weil WA einen sehr hohen Verbreitungsgrad hat.

Mögliche Datenschutzverstöße durch WhatsApp

  • Synchronisation: Fremde Kontaktdaten werden ausgelesen und übermittelt. Hauptkritikpunkt an WA ist deshalb die datenschutzwidrige Synchronisation der Daten aus dem Kontakteordner (Adressordner) des Smartphones (z.B. Name, Post- und E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtstag usw.).
  • Übertragung der Daten in die USA: Überdies übermittelt WA die personenbezogenen Daten an Dienste mit Sitz in den USA (z.B. WhatsApp Inc., Meta, Facebook).
  • Online-Status, Schreibstatus, Lesebestätigung usw. werden an den Kommunikationspartner übermittelt. Hier kann der Nutzer allerdings durch entsprechende Konfigurationen die Datenübermittlung deaktivieren und so selbst für Abhilfe sorgen.
  • Auswertung von Metadaten (Telefonnummer, IP-Adresse, Geräteinformationen, Standort, Nutzungsverhalten):Analyse der Metadaten und des Nutzerverhaltens, Reichweitenmessung für eigene Zwecke von WA sowie Weitergabe der Analysedaten an andere Dienste und Geschäftspartner (laut AGB von WA)

Für den Nutzer ist der automatische Datenabgleich komfortabel, da er ansonsten jeden Kontakt einzeln in den Kontakteordner einpflegen müsste. Datenschutzrechtlich aber ist der Vorgang ein Rechtsverstoß, wenn keine ausdrückliche Einwilligung dafür eingeholt wird.

WA kann deshalb nach Meinung von Datenschutzbehörden aus datenschutzrechtlicher Sicht ohne Einwilligung nicht rechtmäßig eingesetzt werden. Durch die Installation von WA ist der Nutzer gezwungen, sämtliche Kontakte in seinem Kontakteordner mit WA zu teilen. Meta (Facebook) verarbeitet diese Kontaktdaten dann weiter und erstellt Nutzerprofile. Die Freigabe des Kontakteordners ist rechtswidrig, sofern keine ausdrückliche Zustimmung aller Kontaktpersonen vorliegt. Die rumänische Aufsichtsbehörde verhängte am 21.10.2019 ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Euro gegen die Raiffeisen Bank S.A., weil über WA unzulässigerweise sensible Daten ausgetauscht wurden.

Auch Gerichtsentscheidungen stufen WA als rechtswidrig ein, weil WA eine fortlaufende Übertragungvon fremden Kontaktdaten bedingt.  Die Übertragung wäre nur durch eine Einwilligung gerechtfertigt, andernfalls kann die Installation von WA zu einer kostenpflichtigen Abmahnung und Schadensersatz führen (AG Bad Hersfeld vom 20.03.17, Az. F 111/17 EASO; 15.05.17, Az. F 120/17 EASO).

Lösungsansätze für rechtskonformen Einsatz

Mit der privaten App von WA darf keine gewerbliche Nutzung mehr erfolgen, da es seit Anfang 2018 die Version WhatsApp Business gibt. Wer WA also für geschäftliche Zwecke einsetzen will, muss die ebenfalls kostenfreie WhatsApp Business-Version installieren.

Eine mögliche Lösung für das Synchronisationsproblem wäre der Betrieb von WA auf dem Smartphone in einem isolierten Software-Container oder mit leerem Kontakteordner, sodass die Synchronisation verhindert wird.

Selbst wenn die Synchronisation bei der Installation zunächst unterbunden wird, bleibt eine Einwilligung erforderlich. Um einen rechtmäßigen WA-Verteiler aufzubauen, muss – wie etwa auch beim Newsletterversand –  jeder Kunde, mit dem über WA kommuniziert werden soll, eine Einwilligung abgeben.

WhatsApp Business bietet erweiterte Funktionalitäten wie z.B. ein Firmenprofil oder automatische Abwesenheitsnachrichten und kann nicht nur auf dem Smartphone, sondern auch auf einem Rechner installiert werden. Wollen mehrere Vertriebsmitarbeiter WhatsApp Business gleichzeitig nutzen, sollte eine kostenpflichtige API-Variante von WhatsApp Business erworben werden (WhatsApp Business Platform).

Notwendige Datenschutzhinweise und Datenschutzverträge

Zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten muss eine Datenschutzerklärung erstellt werden, die alle Umstände der Datenverarbeitung, insbesondere auch die Synchronisation, Datenübermittlung in die USA und Analyse des Nutzungsverhaltens konkret beschreibt. Darin sollte ergänzend auf die Datenschutzerklärung von WA verwiesen werden.

Gemäß Art. 28 DSGVO bietet WA den Abschluss des notwendigen Vertrages zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) an, dessen Textfassung frei zugänglich ist. Gemäß dem neuenTTDSG ist WA nun möglicherweise als TK-Anbieter anzusehen,sodass kein AV-Vertrag mehr erforderlich wäre, siehe hierzu den 27. TB des LfDI von NRW. Allerdings besteht in dieser Frage offenbar bislang keine Einigkeit unter den Datenschutzbehörden. So ist der LfDI von Hessen wohl anderer Ansicht und bewertet WA nicht als TK-Anbieter, sondern weiterhin als Auftragsverarbeiter.

Datensicherheit

Bezüglich der Datensicherheit ist die Unterscheidung zwischen Nachrichteninhalten und Metadaten wichtig. Während Metadaten von WA eingesehen, ausgewertet und genutzt werden können, gewährleistet die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der  Nachrichteninhalte, dass niemand, auch nicht WA selbst, Informationen aus den Chats einsehen kann. Zur Beschreibung der Datensicherheit  hat WA zusätzlich auf seine TOM verlinkt.

Haben Sie Interesse an den rechtlichen Details oder weitere Fragen zum Thema WhatsApp ? Unser Spezialist RA Horst Speichert, Geschäftsführer der esb data GmbH, erläutert Ihnen gerne die notwendigen Maßnahmen für den rechtssicheren Einsatz persönlich. Auch wenn RA Horst Speichert Sie mit einer Gap-Analyse unterstützen kann, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: horst.speichert@esb data.de

Der Datenschutz-Podcast mit Horst Speichert und Simone Seidel – YouTube

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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Experte für IT-Sicherheit

Kontakt
Bernd.laenge@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Frank Müller

CEO der Axsos AG
(Gesellschafter der esb data gmbh)

Kontakt
Frank.mueller@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Simone Seidel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

Kontakt
Simone.seidel@esb-data.de
0711/46905830

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Horst Speichert

Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Horst.speichert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch