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Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 16.12.22 vom Bundestag verabschiedet

Der Versuch, das Gesetz, das nach der EU-Richtlinie schon vor einem Jahr hätte gelten müssen,  auch vom Bundesrat noch in 2022 absegnen zu lassen, ist gescheitert. Somit wird das Gesetz am 10.02.2023 dem Bundesrat vorgelegt. Die endgültige Fassung des Gesetzentwurfs finden Sie unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003442.pdf.

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