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Hinweisgeberschutzgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nach der Einigung im Vermittlungsausschuss am 9. Mai nunmehr vom Bundestag am 11. Mai und vom Bundesrat am 12. Mai 2023 verabschiedet worden. Eine konsolidierte Version der endgültigen Fassung im Bundesgesetzblatt können Sie hier herunterladen. (Bitte erst auf weiterlesen klicken)

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