Einbau und Wartung von IT-Sicherheit bei digitalen Produkten – Haftungsfalle der Software-Security?

Einzubauende Sicherheit

Wie bereits an anderer Stelle erörtert, haben mit der BGB-Reform von 2022 über den sog. „erweiterten Mangelbegriff“ insbesondere auch Eigenschaftserwartungen an digitale Produkte, wie etwa DSGVO-Compliance, Kompatibilität, Interoperabilität und Sicherheit, Einzug in das Zivilrecht gehalten.

Unter den Begriff des digitalen Produkts fällt insbesondere auch Software (einschließlich sog. Apps); auch Dienste wie SaaS zählen hierzu. Der Begriff der Sicherheit wiederum meint sowohl das digitale Produkt selbst als auch dessen digitale Umgebung, sodass insbesondere auch Cyberangriffe in der Risiko-Peripherie des digitalen Produkts hierunter fallen.

Updatepflicht

Der Nutzer darf also die Sicherheit des digitalen Produkts als dessen Eigenschaft erwarten. Was aber bedeutet das konkret für die ja in der Regel bei z.B. Software beabsichtigte Dauernutzung?

Eigenschaft ist für gewöhnlich ein Dauerzustand. Daher betrifft die jeweilige Sicherheitserwartung an digitale Produkte auch die Updateverpflichtung. Updates dienen oft dem schnellen Verschluss erkannter Sicherheitslücken und sind daher für Unternehmen und Verwaltung von essenzieller Bedeutung bei der Vermeidung von Großschäden aus dem Bereich des Vermögens, des geistigen Eigentums und des Schutzes der Daten von Kunden und Beschäftigten.

Seit 2022 sind daher Softwarehersteller und -anbieter verpflichtet, Aktualisierungen bereitzustellen, um die Vertragsgemäßheit digitaler Produkte zu erhalten. Objektiv zählt nunmehr zu den üblichen Beschaffenheitsmerkmalen, auf die sich der Nutzer verlassen darf, die anfängliche Sicherheit der digitalen Produkte sowie die fortlaufende Gewährleistung ihrer Aufrechterhaltung durch entsprechende Aktualisierungen; dies soll erfolgen durch Produktbeobachtung und -wartung. (Die Updateverpflichtung betrifft derzeit noch Verbraucherverträge. Es ist allerdings im Zuge der EU-Rechtsentwicklung davon auszugehen, dass allgemeine Marktzugangsregeln für Produkte mit digitalen Elementen aufgestellt werden, einschließlich der Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung von Sicherheitsupdates [siehe hierzu EU-Kommissionsentwurf zum „Cyber Resilience Act“ sowie Aktualisierungen der Produkthaftungsrichtlinie und der KI-Haftungsrichtlinie]).

Update über Gewährleistungsdauer

Unklar ist bislang, wie lange der Anspruch auf Aktualisierung währt und ob Sicherheitsupdates möglicherweise länger als andere Updates bereitgestellt werden müssen. Absolute Mindestgrenze ist jedoch die gesetzliche Gewährleistung.

Sicherheitsupdates dürften aber wohl noch über den Gewährleistungszeitraum für das digitale Produkt hinaus bereitgehalten werden müssen. Konkrete Bereitstellungszeiträume nennt das Gesetz nicht, sie bleiben der Einzelfallbewertung überlassen.

Informationspflicht

Über die Aktualisierung muss in geeigneter Weise informiert werden. Gefordert wird eine aktive Bereitstellung der Information über die Aktualisierung einschließlich ihrer Sicherheitsrelevanz und ihres Gefahrenpotenzials.

Keine Updateautomatik

Die Hersteller sind jedoch nicht zu Zwangsaktualisierungen verpflichtet. Es bleibt dem Einzelnen überlassen, ob das Sicherheitsupdate installiert wird oder – unter Inkaufnahme des hierdurch bewirkten Ausschlusses jeglicher Haftung für Schadensfolgen – hierauf verzichtet wird. Auch der „Cyber Resilience Act“ sieht keine Zwangsaktualisierungen vor, sondern verfolgt das Leitbild herstellerseitiger Auto-Updates bei gleichzeitiger Nutzerinformation, wobei dem Nutzer offensteht, die Funktion Auto-Update durch einen einfachen Konfigurationsschritt zu aktivieren oder zu deaktivieren.

Haftungsfolgen

Bei einer unterlassenen Aktualisierung, in deren Folge es durch eine Sicherheitslücke zu Schäden kommt, wird für die hierdurch verursachten Mangelfolgeschäden gehaftet.

Wird die Informationspflicht verletzt, steht eine Update-Unterlassungshaftung für die Mängel des Produkts im Raume, soweit die Schadensfolgen auf das Fehlen des Updates infolge Informationsdefizits zurückzuführen sind.

Eine Haftungsfalle versteckt sich hier in der Kontaktdatenpflege. Sämtliche Betroffenen müssen informiert werden, was valide Adressen zur Kommunikation voraussetzt. Vorgeschlagen wird hier bspw., zur Erfüllung der Aktualisierungspflicht eine jährliche Aufforderung an die betroffenen Nutzer auszusenden, ihre Kontaktdaten zu überprüfen. Wird diese nutzerseitige Mitwirkungsobliegenheit versäumt, ist das verantwortliche Unternehmen in seinem Vertrauen in die fortwährende Aktualität der hinterlegten Daten schutzwürdig und ein Schadensersatzanspruch scheidet aus.

Im Zuge der Aktualisierung der Produkthaftungsrichtlinie wird künftig auch für Sicherheitsmängel bei Software gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes gehaftet, wenn sich der Schaden aus der Missachtung von Sicherheitsanforderungen ergibt. Gleiches gilt für unsichere KI-Systeme bei der Betreiberhaftung gemäß der kommenden KI-Haftungsrichtlinie.

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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

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0711/9011960

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Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

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Horst Speichert

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Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
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0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

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Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch