In Agenturen fließen täglich personenbezogene Daten — von Kunden, Projekten, Mitarbeitenden, Lieferanten. Werbeagenturen, PR-Büros, Digitalagenturen: Alle verarbeiten Daten im Kundenauftrag. Das macht sie nicht nur zu Verantwortlichen im Sinne der DSGVO, sondern häufig auch zu Auftragsverarbeitern — mit entsprechenden Pflichten.
Typische Datenschutzrisiken in Agenturen
- Kundendaten in Kreativtools: Wer Kundenmaterial in Cloud-Anwendungen wie Figma, Canva oder Adobe Creative Cloud hochlädt, überträgt möglicherweise personenbezogene Daten an Drittanbieter ohne Rechtsgrundlage.
- Cookies und Tracking: Agenturen, die Websites für Kunden betreiben oder Tracking-Setups konfigurieren, tragen Mitverantwortung für datenschutzkonforme Cookie-Banner und Opt-in-Lösungen.
- Google Fonts, Google Analytics und Co.: Der Einsatz von US-Diensten auf Kundenwebsites erfordert klare Rechtsgrundlagen — Drittlandtransfers müssen dokumentiert sein.
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): Arbeiten Sie für Kunden mit deren personenbezogenen Daten, brauchen Sie einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Fehlt er, ist das ein Verstoß.
- Mitarbeiterdaten: Bewerbungsunterlagen, Gehaltsabrechnungen, Zeiterfassung — alles datenschutzrelevant und mit klaren Aufbewahrungsfristen verbunden.
Was Agenturen konkret tun müssen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO erstellen
- AVV mit Kunden abschließen, wenn Kundendaten verarbeitet werden
- Cookie-Banner auf eigenen und betreuten Websites datenschutzkonform gestalten
- Datenschutzerklärung regelmäßig prüfen und aktualisieren
- US-Tools prüfen: Rechtsgrundlage für Datentransfer dokumentieren
- Mitarbeitende schulen — gerade im Umgang mit Kundendaten
Externer Datenschutzbeauftragter für Agenturen
Agenturen mit zehn oder mehr Mitarbeitenden, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, sind häufig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Als externer DSB übernehmen wir diese Aufgabe — praxisnah, ohne Schwergewichte und zu kalkulierbaren Kosten.
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