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So gelingt Datenschutz für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen 

Datenschutz klingt trocken? Nicht, wenn es um Datenschutz für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen geht! Hier geht es nicht nur um rechtliche Vorgaben, sondern auch darum, wie man Schüler-, Eltern- und Lehrerdaten sicher schützt – und das in einer Welt, in der digitale Tools und Lernplattformen längst Alltag sind. Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) fordert einen sicheren und rechtskonformen Umgang mit diesen Daten. Gleichzeitig stellen spezifische Regelungen der Bundesländer und aktuelle Urteile Bildungseinrichtungen vor besondere Herausforderungen.

Die zunehmende Digitalisierung im Schulalltag bringt viele Fragen mit sich: Fast jeder Schüler nutzt mittlerweile ein Tablet und arbeitet mit verschiedenen Tools und E-Learning Plattformen. Doch inwieweit sind dabei alle Voraussetzungen für einen sicheren Datenschutz gewährleistet?

Sicher haben Sie auch eine eigene Webseite. Aber erfüllen Sie hier bereits alle DSGVO-Vorgaben? Und was ist mit der digitalen Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern? Der Einsatz von WhatsApp und ähnlichen Diensten wirft oft datenschutzrechtliche Fragen auf, die nicht unterschätzt werden sollten.

Auch der Umgang mit Fotos und Videoaufnahmen, beispielsweise bei Schulveranstaltungen, muss besonders sensibel gestaltet werden. Hier gilt es, Eltern und Schüler umfassend einzubinden und die rechtlichen Anforderungen im Blick zu behalten.

Diese und viele weitere Fragestellungen klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die perfekt zu Ihrer Schule, Hochschule oder Bildungseinrichtung passen. Unser Ziel: ein praktikabler Datenschutz, der nicht nur rechtskonform ist, sondern auch Vertrauen schafft.

Warum ist Datenschutz für Schulen und Bildungseinrichtungen so wichtig? 

Schulen und Hochschulen verarbeiten täglich eine Vielzahl sensibler und persönlicher Informationen. Dazu gehören unter anderem Namen, Adressen, Geburtsdatum, Religion, Staatsangehörigkeit, Zeugnisse und Leistungsnachweise, Gesundheitsdaten, Emailadressen, und auch Bankverbindungen. Diese Daten müssen unbedingt vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, um die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu wahren. In dem Datenschutz für Schulen ist geregelt, wie die personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen und welche Möglichkeiten Personen haben, die Verwendung ihrer Daten zu kontrollieren.

Ein Datenschutzverstoß an Schulen in Deutschland kann zu Bußgeldern und Meldungen an die Datenschutzbehörde führen. Im schlimmsten Fall kann die Schulleitung persönlich haftbar gemacht werden, wenn diese nachweisbar fahrlässig gehandelt hat. Zudem drohen Vertrauensverlust bei Eltern und Schülern sowie Imageschäden. Betroffene können Schadensersatzansprüche geltend machen.

Präventiv sollten Schulen Datenschutzbeauftragte benennen, sichere Systeme einsetzen und regelmäßige Schulungen für Lehrkräfte durchführen. Sie sind noch auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung! 

Wie wird der Datenschutz an Schulen in Deutschland geregelt? 

In Deutschland wird der Datenschutz für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen über europäische, bundesdeutsche und länderspezifische Regelungen sichergestellt. Aber Achtung, die Datenschutzanforderungen für Schulen und Bildungseinrichtungen können sich zwischen den Bundesländern deutlich unterscheiden. Es gibt oft Sonderregelungen, die über die DSGVO hinausgehen. Diese Regelungen zu kennen und korrekt umzusetzen, ist für viele eine Herausforderung. Es ist wichtig, die jeweiligen Vorschriften im Detail zu kennen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform erfolgt.

Wir geben Ihnen eine kurze Übersicht, welche Ebenen alles beteiligt sind:

DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Gesetz, das in der gesamten Europäischen Union gilt und den Schutz persönlicher Daten regelt. Es legt fest, wie Schulen und andere Einrichtungen mit Informationen umgehen müssen, die einzelne Personen betreffen, wie zum Beispiel Namen, Adressen oder Fotos von Schülern. Die DSGVO schreibt vor, dass solche Daten nur unter bestimmten Bedingungen gesammelt und genutzt werden dürfen. Das wäre z.B. wenn eine Einwilligung vorliegt oder es für den Schulbetrieb notwendig ist. Außerdem müssen Schulen sicherstellen, dass die Daten gut geschützt sind, und sie sind verpflichtet, Eltern und Schüler darüber zu informieren, welche Daten sie verarbeiten und warum.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG gilt bundesweit und ergänzt die DSGVO vor allem für private Einrichtungen und bundesweit öffentliche Stellen. Im schulischen Kontext betrifft das vor allem:

  • Private Schulen: Das BDSG regelt, wie private Schulen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
  • Allgemeine Datenschutzregelungen: Es enthält Vorgaben zu sensiblen Daten, Videoüberwachung, Beschäftigtendaten und Datenschutzverstößen.

Landesdatenschutzgesetze

Die Landesdatenschutzgesetze gelten für öffentliche Schulen und andere Einrichtungen, die unter die Verantwortung der Bundesländer fallen. Sie regeln spezifische Datenschutzfragen, die auf den Bildungsbereich zugeschnitten sind, z.B.:

  • Besonderheiten im Schulbetrieb: Wie Schülerdaten verarbeitet werden, z.B. in Zeugnissen, Klassenlisten oder bei Schulverwaltungsprogrammen.
  • Aufgaben der Datenschutzbeauftragten: Wie Datenschutz in Schulen überwacht wird und wer verantwortlich ist.
  • Schulgesetze und Datenschutz: Landesdatenschutzgesetze arbeiten eng mit den Schulgesetzen zusammen und können spezielle Anforderungen an Schulen stellen, die über die allgemeinen Vorgaben hinausgehen.

Spezielle Regelungen für private Schulen

Private Schulen unterliegen ebenfalls der DSGVO und dem BDSG, haben aber andere Vorgaben als staatliche Schulen. Diese können durch spezielle Verträge oder Regelungen im Privatrecht ergänzt werden. 

Wichtig: Stellen Sie sicher, dass die Regelungen zu den Anforderungen Ihres Bundeslands und Ihrer individuellen Situation passen. Wenn Sie Unterstützung bei der Einhaltung dieser Vorschriften benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Experten von esb data helfen Ihnen gerne, sich im komplexen Regelwerk zurechtzufinden.

Den Datenschutz bei zunehmender Digitalisierung richtig umsetzen 

Die Digitalisierung eröffnet Schulen viele neue Möglichkeiten: Von interaktiven Lernplattformen über Videokonferenzen bis hin zu Cloud-basierten Tools für die Unterrichtsorganisation. Doch wo Chancen sind, gibt es auch Herausforderungen – vor allem im Bereich Datenschutz. Typische Fragen rund um die Digitalisierung und den Datenschutz für Schulen:

  • Welche digitalen Tools sind DSGVO-konform? Viele beliebte Anwendungen wie Microsoft Teams oder Zoom stehen in der Kritik, weil sie Daten in Drittländer übertragen. Wir beraten Sie gerne hierzu.
  • Wie funktioniert datenschutzsichere Kommunikation? Besonders bei der Kommunikation zwischen Lehrkräften, Schülern und Eltern müssen klare Richtlinien eingehalten werden – sei es per E-Mail, Elternportal oder Messenger-Dienst. 
  • Wie schützt man digitale Endgeräte? Ob Tablets, Laptops oder Smartphones – wir zeigen Ihnen, wie Sie Sicherheitslücken vermeiden und personenbezogene Daten auf Geräten schützen können. 

Hier finden Sie mehr zu dem Thema Digitalisierung und Datenschutz

Häufige Probleme im Bereich Datenschutz für Schulen 

Wie Sie in dem oberen Absatz sehen, ist ein zentrales Problem für Bildungseinrichtungen die Nutzung digitaler Tools und Plattformen. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben die Verwendung von MS Office 365, US-amerikanischen Videokonferenzlösungen z.B. Zoom und Social-Media-Diensten wie WhatsApp untersagt. Dies hat zahlreiche Schulen und Hochschulen vor die Frage gestellt: 

  • Welche Alternativen gibt es?
  • Wie lassen sich datenschutzkonforme digitale Lösungen in den Schulalltag integrieren?
  • Welche rechtlichen Risiken bestehen und wie können diese vermieden werden? 

Ein weiteres Thema, das beim Datenschutz für Schulen immer wieder aufkommt, ist die Einwilligungserklärung. Insbesondere bei minderjährigen Schülern gibt es häufig Unklarheiten: 

  • Müssen beide Elternteile eine Einwilligung zur Nutzung von Fotos oder Videos unterschreiben?
  • Darf mit Eltern über WhatsApp oder E-Mail kommuniziert werden?
  • Welche Regelungen gelten für die Teilnahme an Videokonferenzen im Fernunterricht? 

Wenn Sie sich noch unsicher sind, oder Unterstützung bei der Umsetzung brauchen, kontaktieren Sie uns gerne. 

Unsere Leistungen im Bereich Datenschutzberatung für Schulen und Bildungseinrichtungen: 

Mit unserer Unterstützung sorgen wir dafür, dass Ihre Schule, Hochschule oder Bildungseinrichtung datenschutzkonform aufgestellt ist. Unsere maßgeschneiderten Lösungen bieten Ihnen die Sicherheit, die Sie im Umgang mit sensiblen Daten benötigen. 

Individuelles Datenschutzkonzept: Gemeinsam analysieren wir Ihre Prozesse und entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept, das zu Ihrer Schule passt.

Vorlagen und Muster: Von Einwilligungserklärungen bis hin zu Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten – bei uns erhalten Sie alle erforderlichen Dokumente aus einer Hand.

Schulungen für Lehrer und Mitarbeiter: Wir machen Ihr Team fit im Umgang mit datenschutzrelevanten Themen und sensibilisieren für den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten.

Beratung zu digitalen Tools und Plattformen: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung von datenschutzkonformen Alternativen zu verbotenen oder problematischen Anwendungen.

Unterstützung bei der Kommunikation mit Eltern: Ob per E-Mail, Elternportal oder Messenger – wir zeigen Ihnen rechtssichere Wege, mit Eltern zu kommunizieren. 

Jetzt handeln: Datenschutz für Schulen professionell umsetzen! 

Sichern Sie sich jetzt eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie Sie Ihre Bildungseinrichtung datenschutzkonform aufstellen können. Datenschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Baustein für das Vertrauen Ihrer Schülerinnen, Schüler und Eltern.

Gemeinsam entwickeln wir ein Datenschutzkonzept, das speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Experte für IT-Sicherheit

Kontakt
Bernd.laenge@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Frank Müller

CEO der Axsos AG
(Gesellschafter der esb data gmbh)

Kontakt
Frank.mueller@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Simone Seidel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

Kontakt
Simone.seidel@esb-data.de
0711/46905830

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Horst Speichert

Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Horst.speichert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch