In Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren und Kliniken werden nach Art. 9 DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet. Was bedeutet das für Sie? Welche Pflichten haben Sie? Benötigen Sie eine Einwilligung Ihrer Patienten zur Verarbeitung dieser Daten? Wie und wo sichere ich die Patientendaten?
Wir unterstützen Sie bei digitaler Beratung per App ebenso wie bei der Patienteninformation in der Praxis oder Fragen des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Einstellung zulässiger Übermittlungen mit der elektronischen Gesundheitskarte. Krankenhäuser beraten wir auch im Bereich der zulässigen Datenverarbeitung außerhalb des Krankenhauses und gesetzliche Beschränkungen des Cloud-Trends bei Patientendaten.
Wenn auch Sie Fragen wie diese beschäftigen und Sie lieber Zeit in die Versorgung Ihrer Patienten einbringen möchten, wenden Sie sich an uns. Wir übernehmen für Sie die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten und/oder beraten Sie in allen Fragen zum Thema Datenschutz.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.