DSK: Freiwillige Verzichte auf IT-Sicherheit nach DSGVO unzulässig – Gebot zur Verschlüsselung in E-Mailkorrespondenz?
Mit Beschluss vom 24.11.2021 hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) beschlossen, dass die Verschlüsselung von E-Mailkorrespondenz nicht der Disposition der Beteiligten Korrespondenzpartner – Absender und Empfänger – unterliegt. Damit würden streng genommen auch alle Modelle und Prozesse, in denen… Mehr lesen »DSK: Freiwillige Verzichte auf IT-Sicherheit nach DSGVO unzulässig – Gebot zur Verschlüsselung in E-Mailkorrespondenz?