Datenschutz, Datensicherheit und Archivierung: Rechtspflichten, Haftung und Praxis

Datenschutz, Datensicherheit und Archivierung: Rechtspflichten, Haftung und Praxis

Unternehmensdaten revisionssicher speichern, schützen und archivieren — das ist im digitalen Zeitalter keine Option, sondern Pflicht. Rechtliche Anforderungen aus der DSGVO, dem Handels- und Steuerrecht sowie beweisrechtliche Erfordernisse machen eine strukturierte Datensicherheits- und Archivierungsstrategie unverzichtbar. Wer hier spart, zahlt doppelt: im Schadensfall mit Bußgeldern, Haftungsansprüchen und Prozessrisiken.

Warum revisionssichere Archivierung Pflicht ist

Die Rechtsprechung betrachtet es als selbstverständlich, dass Unternehmen betriebskritische und beweiserhebliche Dokumente vorhalten und vor Verlust oder Kompromittierung schützen. Elektronische Dokumente spielen in Rechtsstreitigkeiten eine entscheidende Rolle — als Beweismittel, die Ansprüche belegen oder widerlegen.

Gleichzeitig verpflichtet die DSGVO Unternehmen dazu, personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen (Art. 32 DSGVO) — und zwar auch in Backup- und Archivsystemen. Die Kombination aus Aufbewahrungspflicht und Datenschutzpflicht erfordert ein durchdachtes Gesamtkonzept.

Rechtliche Anforderungen an die Datensicherheit

Mehrere Regelwerke greifen ineinander:

  • DSGVO Art. 32: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten — Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Belastbarkeit
  • HGB / AO: Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen von 6–10 Jahren für geschäftliche Unterlagen
  • GoBD: Grundsätze für ordnungsmäßige Buchführung und Datenzugriff — elektronische Dokumente müssen unveränderbar und jederzeit lesbar sein
  • BSI-Grundschutz / NIS-2: IT-Sicherheitsstandards für kritische Systeme und Daten

Datensicherheit im Desasterfall: Backup und Business Continuity

Der Schutz personenbezogener und betriebskritischer Daten muss auch für den Desasterfall gewährleistet sein. Art. 32 DSGVO verlangt explizit die Fähigkeit zur schnellen Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu personenbezogenen Daten nach einem physischen oder technischen Zwischenfall.

  • Backup-Konzept: Regelmäßige, vollständige Datensicherungen — getrennt vom Primärsystem, idealerweise an einem anderen physischen Standort oder in der Cloud
  • Recovery-Tests: Backups nützen nichts, wenn die Wiederherstellung im Ernstfall nicht funktioniert — regelmäßige Tests sind Pflicht
  • Ransomware-Schutz: Backups müssen gegen Ransomware-Angriffe geschützt sein — unveränderliche Backups (Immutable Backups) sind Stand der Technik
  • Notfallplan: Ein dokumentierter Business-Continuity-Plan regelt, wie der Betrieb nach einem Datenverlust schnellstmöglich wiederhergestellt wird

Haftungsfolgen bei unzureichender Datensicherheit

Die wirtschaftlichen Konsequenzen unzureichender IT-Sicherheit und Archivierung sind erheblich:

  • DSGVO-Bußgelder: Bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes bei Verletzung der Datensicherheitspflichten nach Art. 32 DSGVO
  • Schadensersatz: Betroffene Personen können nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz geltend machen — ohne Nachweis eines konkreten Schadens
  • Managerhaftung: Geschäftsführer haften persönlich für unzureichendes IT-Risikomanagement — Gerichte haben das wiederholt bestätigt
  • Prozessrisiken: Wer im Rechtsstreit keine revisionssichere Dokumentation vorweisen kann, verliert Beweismittel — mit erheblichen Konsequenzen für laufende Verfahren
  • Steuerliche Nachteile: Wer steuerrelevante Unterlagen nicht korrekt aufbewahrt, riskiert Hinzuschätzungen und steuerliche Nachteile

Allgemeine Haftungsrisiken beim Datenverlust

Die Rechtsprechung hat klare Anforderungen formuliert: Unternehmen müssen sicherstellen, dass bestimmte elektronische Dokumente gesetzeskonform verfügbar sind. Fehlen beweiserhebliche Unterlagen, drohen nicht nur Bußgelder — sie können auch Ansprüche in Rechtsstreitigkeiten beeinflussen.

Das Hauptrisiko in wirtschaftlicher Hinsicht stellen die Haftungsfolgen infolge von Versäumnissen beim IT-Risikomanagement dar. Das Schadenspotenzial, das sich aus dem Verlust betriebswichtiger Daten oder der Kompromittierung vertraulicher Informationen ergibt, übersteigt die Investitionskosten in eine ordnungsgemäße Datensicherung regelmäßig um ein Vielfaches.

Was Unternehmen konkret tun müssen

  • Backup-Konzept nach Stand der Technik erstellen und regelmäßig testen
  • Archivierungskonzept für revisionssichere Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen
  • Löschkonzept für Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO dokumentieren
  • Business-Continuity-Plan für den Desasterfall erstellen
  • Mitarbeitende im sicheren Umgang mit Daten und Systemen schulen

Unser Angebot

Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Datensicherheit, Backup und Archivierung — mit dem Dreiklang aus Recht, IT und Praxis. Von der Bestandsaufnahme bis zur vollständigen Dokumentation.

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FAQ: Datenschutz, Datensicherheit und Archivierung

Wie lange müssen Unternehmen Daten aufbewahren?
Das hängt von der Art der Unterlagen ab. Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre. Buchungsbelege und steuerrelevante Unterlagen: 10 Jahre. Personenbezogene Daten dürfen darüber hinaus nur so lange gespeichert werden, wie es der Verarbeitungszweck erfordert. Ein Löschkonzept, das beide Anforderungen berücksichtigt, ist unverzichtbar.

Reicht ein Cloud-Backup für die DSGVO?
Cloud-Backups sind grundsätzlich zulässig — aber es müssen technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet sein. Dazu gehören Verschlüsselung, ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Cloud-Anbieter und die Prüfung von Drittlandtransfers.

Haftet der Geschäftsführer persönlich bei Datenverlust?
Ja — wenn nachweisbar ist, dass keine angemessenen Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Gerichte haben die persönliche Haftung von Geschäftsführern bei unzureichendem IT-Risikomanagement mehrfach bestätigt.

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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Experte für IT-Sicherheit

Kontakt
Bernd.laenge@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Frank Müller

CEO der Axsos AG
(Gesellschafter der esb data gmbh)

Kontakt
Frank.mueller@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Simone Seidel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

Kontakt
Simone.seidel@esb-data.de
0711/46905830

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Horst Speichert

Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Horst.speichert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch