Auch KFZ-Werkstätten verarbeiten täglich personenbezogene Daten — Kundenadressen, Fahrzeugdaten, Reparaturhistorien, Zahlungsinformationen. Seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 gelten klare Pflichten für jeden Betrieb, der mit personenbezogenen Daten arbeitet.
Typische Datenschutzthemen in Kfz-Betrieben
- Kundendaten und Reparaturaufträge: Name, Adresse, Fahrzeugidentifikationsnummer, Reparaturhistorie — all das darf nur so lange aufbewahrt werden, wie es notwendig und gesetzlich zulässig ist.
- Fahrzeugdiagnose und Telematikdaten: Beim Anschluss an Diagnosesysteme werden häufig personenbezogene Fahrzeugdaten ausgelesen — mit datenschutzrechtlichen Konsequenzen.
- Videoüberwachung: Kameras auf dem Gelände sind datenschutzrechtlich zulässig — aber nur mit korrekter Beschilderung, begrenzter Speicherdauer und klaren Zugriffsrechten.
- Informationspflichten gegenüber Kunden: Kunden müssen bei Auftragserteilung informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Was Kfz-Betriebe konkret tun müssen
- Datenschutzerklärung für den Betrieb und ggf. die Website erstellen
- Informationsblatt für Kunden bei Auftragserteilung
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen
- Löschfristen für Kundendaten und Reparaturdokumentation festlegen
- Videoüberwachung datenschutzkonform einrichten
- Mitarbeitende im Datenschutz schulen
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