Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verarbeiten täglich hochsensible Mandantendaten — Einkommensverhältnisse, Bilanzen, Gehaltsabrechnungen, Betriebsgeheimnisse. Dazu kommen berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten und die DSGVO. Seit der Digitalisierung der Buchhaltung sind neue Datenschutzfragen entstanden, die klare Antworten brauchen.
Typische Datenschutzthemen in Steuerberater-Kanzleien
- Digitale Belegverarbeitung: Seit 2020 können Belege digital verarbeitet werden. Das bringt neue Anforderungen an Datensicherheit und Verschlüsselung.
- DATEV und Cloud-Dienste: Die Zusammenarbeit mit DATEV und anderen Anbietern erfordert AVV nach Art. 28 DSGVO.
- Aufbewahrungsfristen: Steuerrelevante Unterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden — das muss mit Datenschutzpflichten in Einklang gebracht werden.
- E-Mail-Verschlüsselung: Mandantendaten per E-Mail nur verschlüsselt — die Datenschutzkonferenz hat das für Kanzleien klargestellt.
Was Steuerberater konkret tun müssen
- AVV mit DATEV, Softwareanbietern und Cloud-Diensten prüfen und abschließen
- Datenschutzerklärung für Mandanten vollständig gestalten
- Löschkonzept für Mandantendaten nach Mandatsende erstellen
- Verschlüsselung für E-Mail-Kommunikation und Dateiübertragung einrichten
- Mitarbeitende auf Datenschutz und Berufsgeheimnis schulen
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