Rechtsanwälte und Notare unterliegen dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB — und damit strengeren Geheimhaltungspflichten als die meisten anderen Berufsgruppen. Gleichzeitig gilt die DSGVO in vollem Umfang. Die Kombination stellt Kanzleien vor besondere Herausforderungen.
Besondere Datenschutzanforderungen für Kanzleien
- E-Mail-Verschlüsselung: Die Datenschutzkonferenz hat klargestellt: Rechtsanwälte müssen E-Mails mit Mandantendaten verschlüsseln.
- Dokumentenspeicherung: Mandantenakten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein — Zugriffsrechte nach dem Need-to-know-Prinzip.
- Cloud-Lösungen und Kanzleisoftware: Wer Mandantendaten in Cloud-Systemen speichert, braucht einen AVV — und muss Drittlandtransfers ausschließen.
- Aufbewahrungsfristen: Handakten müssen innerhalb festgelegter Fristen vernichtet werden — das Löschkonzept muss Berufsrecht und DSGVO vereinbaren.
Was Kanzleien konkret tun müssen
- E-Mail-Verschlüsselung einrichten und dokumentieren
- Datenschutzerklärung für Mandanten erstellen
- AVV mit Kanzleisoftware-Anbietern abschließen
- Zugriffsrechte nach Need-to-know-Prinzip strukturieren
- Löschkonzept für Handakten erstellen
Wir kennen die berufsrechtlichen Anforderungen an Anwälte und Notare aus der Praxis — präzise, ohne Schablonen, mit dem Verständnis für das, was in einer Kanzlei wirklich funktioniert. Jetzt Erstgespräch vereinbaren — kostenfrei und ohne Verpflichtung.