Die NIS-2 Richtlinie („The Network and Information Security (NIS) Directive“) ist am 16.01.2023 in Kraft getreten. Sie regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht überführen.
Unternehmen müssen sich nunmehr mit den Themen Cyber-Risikomanagement, Kontrolle und Überwachung sowie Umgang mit Zwischenfällen und Geschäftskontinuität auseinandersetzen.
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