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NIS-2 Richtlinie Beratung

Die NIS-2 Richtlinie („The Network and Information Security (NIS) Directive“) ist am 16.01.2023 in Kraft getreten. Sie regelt die Cyber- und Informationssicherheit von Unternehmen und Institutionen. Bis Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese in nationales Recht überführen.

Unternehmen müssen sich nunmehr mit den Themen Cyber-Risikomanagement, Kontrolle und Überwachung sowie Umgang mit Zwischenfällen und Geschäftskontinuität auseinandersetzen.

Wir erläutern Ihnen, ob Ihre Firma von der neuen Richtlinie betroffen ist und wie Sie die notwendigen Maßnahmen rechtssicher und effizient umsetzen können. Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch mit unseren Fachleuten!

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