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Datenschutzschulungen

Machen Sie Ihr Team fit für den sicheren Umgang mit Daten!

In Unternehmen wird täglich mit personenbezogenen Daten gearbeitet oft ohne, dass es bewusst wahrgenommen wird. Genau deshalb sind Datenschutzschulungen unverzichtbar: Sie schaffen Verständnis für gesetzliche Pflichten, sensibilisieren für Risiken und geben klare Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag. Gut geschulte Mitarbeitende wissen, worauf es ankommt und handeln entsprechend sicher und verantwortungsvoll. So lassen sich Datenpannen vermeiden, interne Prozesse optimieren und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.

Mit unseren individuell abgestimmten Schulungskonzepten vermitteln wir die wichtigsten Datenschutzanforderungen kompakt, verständlich und mit echtem Praxisbezug und Zertifikat.
Sprechen Sie uns an, wir machen Ihr Team datenschutzfit.



Sind Unternehmen verpflichtet, Datenschutzschulungen durchzuführen?

Jein! Auch wenn es nicht wörtlich im Gesetz steht, ergibt sich eine klare Pflicht aus der DSGVO. Unternehmen sind nämlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten richtig umgehen.

Denn, wer Daten verarbeitet, muss auch verstehen, was erlaubt ist und was nicht. Das regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie schreibt vor, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, sicher und transparent verarbeitet werden müssen. Damit das gelingt, braucht es nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern auch aufgeklärte und geschulte Mitarbeitende.

Was sagt die DSGVO konkret?

In Art. 5 Abs. 1 und 2 DSGVO heißt es, dass personenbezogene Daten nach festen Grundsätzen verarbeitet werden müssen und dass Unternehmen dafür die Verantwortung tragen.

In Art. 32 DSGVO wird gefordert, dass Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen müssen. Dazu gehören auch regelmäßige Schulungen.

Wenn ein Datenschutzverstoß passiert und keine Schulungen nachgewiesen werden können, gilt das als Organisationsverschulden und es drohen Bußgelder.


Für welche Mitarbeitender ist laut DSGVO eine Schulung im Datenschutz erforderlich?

Datenschutzschulungen sind vor allem für Mitarbeiter verpflichtend, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, oder Zugriff darauf haben. Das betrifft meist mehr Mitarbeiter, als man erwartet. Deswegen haben wir hier einmal ein paar Beispiele aufgelistet:

  • Kundendaten bearbeiten (z. B. im Vertrieb, Kundenservice, Marketing)
  • Mitarbeitenden-Daten verarbeiten (z. B. Personalabteilung, Lohnbuchhaltung)
  • Zugang zu IT-Systemen oder Datenbanken haben
  • E-Mails mit personenbezogenen Daten versenden oder empfangen
  • Kontaktformulare, Bewerbungen oder Newsletter-Daten auswerten

Gibt es denn auch Mitarbeiter, für die eine Schulung zum Datenschutz nicht relevant ist?

Ja, es gibt auch Mitarbeiter für die eine Datenschutzschulung nicht nachwendig ist. Dazu gehören reine Hilfskräfte, oder Mitarbeiter, die keinen Zugang zu personenbezogenen Daten haben (z.B. Lagerarbeiter ohne digitale Schnittstellen). Aber Vorsicht: Diese Mitarbeiter können trotzdem Datenschutzverstöße verursachen, durch z.B. verlorene Unterlagen, falsche Email-Weiterleitungen etc.

Gehen Sie auf Nummer sicher, mit einer klar strukturierten Datenschutzschulung, die auf alle Rollen im Unternehmen abgestimmt ist.


Welche Arten der Datenschutzschulung bietet die esb data an?

Datenschutzschulungen vor Ort mit der esb data

Präsenzschulungen vor Ort

Unsere klassischen Schulungen finden direkt in Ihrem Unternehmen statt. Eine persönliche Durchführung ermöglicht es, gezielt auf Fragen einzugehen, praxisbezogene Beispiele aus Ihrem Arbeitsalltag einzubinden und eine direkte Interaktion mit den Mitarbeitenden zu fördern. Ideal für Teams, die Wert auf persönlichen Austausch legen.


Online-Schulungen & Webinare

Flexibel, ortsunabhängig und zeitsparend. Unsere Online-Schulungen sind live oder als interaktive Webinare verfügbar. Sie eignen sich perfekt für verteilte Teams oder für Unternehmen mit mehreren Standorten. Inhalte werden anschaulich aufbereitet und live vermittelt, mit Fragemöglichkeiten und Teilnahmezertifikat.

Kombinierte Schulungskonzepte (Mix-Modelle)
Wir gestalten Datenschutzschulungen individuell, zum Beispiel durch eine Kombination aus Präsenzterminen, Online-Modulen und schriftlichen Materialien. So lässt sich die Schulung optimal an Ihre internen Abläufe, Arbeitszeiten und Zielgruppen (z. B. Fachkräfte vs. Aushilfen) anpassen.

Welche Inhalte gehören zu unserem Datenschutz-Training nach DSGVO?

Einführung in den Datenschutz
Wir schaffen ein grundlegendes Verständnis dafür, warum Datenschutz im Unternehmen eine zentrale Rolle spielt.


Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Regelungen der DSGVO und relevanten nationalen Gesetze, auf das Wesentliche reduziert und praxisnah vermittelt.


Rollen und Zuständigkeiten im Unternehmen
Wer trägt Verantwortung für Datenschutz? Wir klären Rollen, Abläufe und Zuständigkeiten angepasst an Ihre interne Struktur.


Sicherheitsmaßnahmen im Alltag
Wie lassen sich Datenschutzanforderungen mit einfachen Mitteln umsetzen? Wir geben einen kompakten Überblick über organisatorische und technische Maßnahmen.


Praxisbeispiele und Übungen
Anwendungsbeispiele und realistische Szenarien zeigen, wie sich Datenschutz im Arbeitsalltag umsetzen lässt, leicht verständlich, auch für Nicht-Juristen.


Verhalten im Ernstfall
Was tun bei einem Datenschutzvorfall? Unsere Datenschutzschulungen vermitteln, wie Mitarbeitende richtig reagieren um Risiken zu minimieren.


Abschluss mit Zertifikat
Alle Teilnehmenden erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Teilnahmezertifikat, als Nachweis für Ihre internen Datenschutzunterlagen und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.


Optional: branchenspezifische Inhalte
Je nach Branche integrieren wir passgenaue Inhalte, z. B. für Gesundheitsdaten, das Handwerk oder den Onlinehandel. So bleibt das Training relevant und wirkungsvoll.


Sie wollen mehr zu den Inhalten unserer Datenschutzschulungen erfahren?

Häufig gestellte Fragen zu Datenschutzschulungen
Wer ist für die Datenschutzschulung verantwortlich?

Laut DSGVO liegt die Verantwortung für Datenschutzschulungen beim Unternehmen selbst, genauer gesagt bei der verantwortlichen Stelle. In der Regel ist das die Geschäftsführung oder die Person, die über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet.

Im DSGVO (Art. 5 Abs. 2 und Art. 32) sind Unternehmen verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeitende im Umgang mit Daten regelmäßig geschult werden und das nachweisbar.

Wenn ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen benannt ist (intern oder extern), kann dieser die Datenschutzschulungen konzipieren, durchführen oder koordinieren. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmensleitung.

Fehlt eine Schulung oder kann diese nicht dokumentiert werden, gilt das im Fall eines Datenschutzverstoßes schnell als Organisationsverschulden mit möglichen Bußgeldern oder aufsichtsbehördlichen Maßnahmen.

Wie oft sind Mitarbeiterschulungen im Datenschutz notwendig?

Wir empfehlen mindestens 1x jährlich eine Schulungen zum Datenschutz durchzuführen. Außerdem empfehlen wir, dass alle neuen Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten direkt zu Beginn geschult werden.

Weitere Maßnahmen, bei denen ein Datenschutz-Training notwendig werden kann:

  • wenn es neue rechtliche Anforderungen/Regelungen gibt
  • wenn es einen Datenschutzvorfall gab
  • wenn sich Prozesse, Systeme oder Verantwortlichkeiten ändern
Müssen auch Aushilfen, Praktikanten oder externe Dienstleister geschult werden?

Ja, sobald diese Personen mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sollten auch sie entsprechend unterwiesen werden. Hier reichen oft kurze, aufgabenbezogene Datenschutzschulungen aus.