Machen Sie Ihr Team fit für den sicheren Umgang mit Daten!
In Unternehmen wird täglich mit personenbezogenen Daten gearbeitet oft ohne, dass es bewusst wahrgenommen wird. Genau deshalb sind Datenschutzschulungen unverzichtbar: Sie schaffen Verständnis für gesetzliche Pflichten, sensibilisieren für Risiken und geben klare Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag. Gut geschulte Mitarbeitende wissen, worauf es ankommt und handeln entsprechend sicher und verantwortungsvoll. So lassen sich Datenpannen vermeiden, interne Prozesse optimieren und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken.
Mit unseren individuell abgestimmten Schulungskonzepten vermitteln wir die wichtigsten Datenschutzanforderungen kompakt, verständlich und mit echtem Praxisbezug und Zertifikat.
Sprechen Sie uns an, wir machen Ihr Team datenschutzfit.

Sind Unternehmen verpflichtet, Datenschutzschulungen durchzuführen?
Jein! Auch wenn es nicht wörtlich im Gesetz steht, ergibt sich eine klare Pflicht aus der DSGVO. Unternehmen sind nämlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeitenden wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten richtig umgehen.
Denn, wer Daten verarbeitet, muss auch verstehen, was erlaubt ist und was nicht. Das regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie schreibt vor, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, sicher und transparent verarbeitet werden müssen. Damit das gelingt, braucht es nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern auch aufgeklärte und geschulte Mitarbeitende.
Was sagt die DSGVO konkret?
Für welche Mitarbeitender ist laut DSGVO eine Schulung im Datenschutz erforderlich?
Datenschutzschulungen sind vor allem für Mitarbeiter verpflichtend, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, oder Zugriff darauf haben. Das betrifft meist mehr Mitarbeiter, als man erwartet. Deswegen haben wir hier einmal ein paar Beispiele aufgelistet:
- Kundendaten bearbeiten (z. B. im Vertrieb, Kundenservice, Marketing)
- Mitarbeitenden-Daten verarbeiten (z. B. Personalabteilung, Lohnbuchhaltung)
- Zugang zu IT-Systemen oder Datenbanken haben
- E-Mails mit personenbezogenen Daten versenden oder empfangen
- Kontaktformulare, Bewerbungen oder Newsletter-Daten auswerten
Gibt es denn auch Mitarbeiter, für die eine Schulung zum Datenschutz nicht relevant ist?
Ja, es gibt auch Mitarbeiter für die eine Datenschutzschulung nicht nachwendig ist. Dazu gehören reine Hilfskräfte, oder Mitarbeiter, die keinen Zugang zu personenbezogenen Daten haben (z.B. Lagerarbeiter ohne digitale Schnittstellen). Aber Vorsicht: Diese Mitarbeiter können trotzdem Datenschutzverstöße verursachen, durch z.B. verlorene Unterlagen, falsche Email-Weiterleitungen etc.
Gehen Sie auf Nummer sicher, mit einer klar strukturierten Datenschutzschulung, die auf alle Rollen im Unternehmen abgestimmt ist.
Welche Arten der Datenschutzschulung bietet die esb data an?

Präsenzschulungen vor Ort
Unsere klassischen Schulungen finden direkt in Ihrem Unternehmen statt. Eine persönliche Durchführung ermöglicht es, gezielt auf Fragen einzugehen, praxisbezogene Beispiele aus Ihrem Arbeitsalltag einzubinden und eine direkte Interaktion mit den Mitarbeitenden zu fördern. Ideal für Teams, die Wert auf persönlichen Austausch legen.
Online-Schulungen & Webinare
Flexibel, ortsunabhängig und zeitsparend. Unsere Online-Schulungen sind live oder als interaktive Webinare verfügbar. Sie eignen sich perfekt für verteilte Teams oder für Unternehmen mit mehreren Standorten. Inhalte werden anschaulich aufbereitet und live vermittelt, mit Fragemöglichkeiten und Teilnahmezertifikat.
Kombinierte Schulungskonzepte (Mix-Modelle)
Wir gestalten Datenschutzschulungen individuell, zum Beispiel durch eine Kombination aus Präsenzterminen, Online-Modulen und schriftlichen Materialien. So lässt sich die Schulung optimal an Ihre internen Abläufe, Arbeitszeiten und Zielgruppen (z. B. Fachkräfte vs. Aushilfen) anpassen.
Welche Inhalte gehören zu unserem Datenschutz-Training nach DSGVO?
Sie wollen mehr zu den Inhalten unserer Datenschutzschulungen erfahren?
Häufig gestellte Fragen zu Datenschutzschulungen
Wer ist für die Datenschutzschulung verantwortlich?
Laut DSGVO liegt die Verantwortung für Datenschutzschulungen beim Unternehmen selbst, genauer gesagt bei der verantwortlichen Stelle. In der Regel ist das die Geschäftsführung oder die Person, die über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet.
Im DSGVO (Art. 5 Abs. 2 und Art. 32) sind Unternehmen verpflichtet, geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeitende im Umgang mit Daten regelmäßig geschult werden und das nachweisbar.
Wenn ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen benannt ist (intern oder extern), kann dieser die Datenschutzschulungen konzipieren, durchführen oder koordinieren. Die Gesamtverantwortung bleibt jedoch bei der Unternehmensleitung.
Fehlt eine Schulung oder kann diese nicht dokumentiert werden, gilt das im Fall eines Datenschutzverstoßes schnell als Organisationsverschulden mit möglichen Bußgeldern oder aufsichtsbehördlichen Maßnahmen.
Wie oft sind Mitarbeiterschulungen im Datenschutz notwendig?
Wir empfehlen mindestens 1x jährlich eine Schulungen zum Datenschutz durchzuführen. Außerdem empfehlen wir, dass alle neuen Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten direkt zu Beginn geschult werden.
Weitere Maßnahmen, bei denen ein Datenschutz-Training notwendig werden kann:
- wenn es neue rechtliche Anforderungen/Regelungen gibt
- wenn es einen Datenschutzvorfall gab
- wenn sich Prozesse, Systeme oder Verantwortlichkeiten ändern
Müssen auch Aushilfen, Praktikanten oder externe Dienstleister geschult werden?
Ja, sobald diese Personen mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sollten auch sie entsprechend unterwiesen werden. Hier reichen oft kurze, aufgabenbezogene Datenschutzschulungen aus.