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Datenschutz im Handwerk

Als Handwerksbetrieb stehen Sie tagtäglich vor einer Vielzahl von Aufgaben – von der Kundenbetreuung bis hin zur Personalverwaltung. Ein Bereich, der oft vergessen wird, aber von zentraler Bedeutung ist, ist der Datenschutz. 

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind alle Unternehmen – auch im Handwerk – verpflichtet, personenbezogene Daten sicher und gesetzeskonform zu verarbeiten. Dabei unterstützen wir von der esb data GmbH Sie, mit maßgeschneiderten Datenschutzlösungen, die speziell auf die Bedürfnisse handwerklicher Betriebe zugeschnitten sind.

In dem weiteren Beitrag zeigen wir Ihnen, wie wichtig Datenschutz im Handwerk ist, und welche rechtlichen Vorgaben es gibt.


Was müssen Sie über den Datenschutz im Handwerk wissen?

Im Handwerk geht es um mehr als nur um handwerkliche Leistungen – der Schutz von Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiterdaten ist ein essenzieller Bestandteil des Betriebs. Viele Handwerksunternehmen unterschätzen die Sensibilität der Daten, die sie täglich verarbeiten. 

Ohne professionelle Unterstützung können schnell Verstöße passieren, die zu hohen Bußgeldern führen und das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.

Hier kommen wir ins Spiel. Wir unterstützen Ihren Betrieb dabei, den Datenschutz im Handwerk professionell umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Sichern Sie Ihren Betrieb ab – lassen Sie uns ein unverbindliches Erstgespräch führen und wir entwickeln gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Betrieb.


Datenschutz für Kunden von Handwerksbetrieben 


Als Datenschutzexperten der esb data GmbH wissen wir, dass Handwerksbetriebe tagtäglich mit sensiblen Daten ihrer Kunden arbeiten. Doch die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist komplex und erfordert spezifisches Wissen. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Einblick, worauf bei dem Datenschutz im Handwerk, speziell für Kunden geachtet werden muss:

1. Datenerhebung und -verarbeitung:

Viele Handwerksbetriebe erfassen Kundendaten, ohne genau zu wissen, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind. Wir helfen Ihnen, Prozesse zu etablieren, die gewährleisten, dass Sie nur die notwendigen Daten erheben – wie z.B. Adresse, Kontaktinformationen, Raummaße etc. – und diese sicher verarbeiten.

Wenn zusätzliche Daten erhoben oder Dritte (z.B. Subunternehmer) eingebunden werden, sorgen wir dafür, dass Sie die erforderliche Einwilligung des Kunden einholen und rechtssicher dokumentieren. Transparenz ist der Schlüssel: Gemeinsam erstellen wir eine verständliche Datenschutzerklärung, die Ihre Kunden umfassend informiert.

Profitieren Sie von unserer Expertise und stellen Sie sicher, dass Ihr Betrieb datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite ist.

2. Sichere Datenspeicherung: Schutz Ihrer Kundendaten

Die richtige Speicherung der Kundendaten ist für Handwerksbetriebe eine Herausforderung. Es reicht nicht, Daten nur zu erfassen – sie müssen auch geschützt werden. Wir bieten Lösungen, um Ihre IT-Systeme sicher zu machen: Passwortschutz, Verschlüsselung und begrenzter Zugang sorgen dafür, dass nur befugte Mitarbeiter auf die Daten zugreifen können.

Nach Abschluss eines Auftrags unterstützen wir Sie dabei, alle nicht mehr benötigten Daten ordnungsgemäß zu löschen – oder holen die Einwilligung des Kunden zur Archivierung ein. So bleiben Sie DSGVO-konform und schützen Ihre Kunden.

3. Datenweitergabe: Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dritten

Die Weitergabe von Kundendaten an Subunternehmer oder Dienstleister muss rechtssicher erfolgen. Wir stellen sicher, dass Sie alle erforderlichen Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß der DSGVO abschließen und die Einwilligung Ihrer Kunden für die Weitergabe einholen. Dabei setzen wir auf klare Prozesse, die Ihnen und Ihren Kunden Vertrauen geben.

4. Mitarbeiterschulungen und Sicherheitsmaßnahmen

Ein wesentlicher Baustein des Datenschutzes sind gut geschulte Mitarbeiter. Wir bieten praxisnahe Schulungen, die Ihre Teams im Handwerk gezielt auf den richtigen Umgang mit Daten vorbereiten. Von der Datenerfassung über die sichere Speicherung bis hin zur Löschung: Wir vermitteln Wissen, das direkt in Ihrem Betrieb anwendbar ist.


Sichern Sie Ihre Daten – wir zeigen Ihnen, wie. Jetzt Kontakt aufnehmen!


Was gilt für den Schutz von Daten bei Mitarbeitern in Ihrem Handwerksbetrieb?

1. Welche Mitarbeiterdaten dürfen erhoben werden?

Mitarbeiterdaten dürfen nur dann erhoben werden, wenn sie für das Arbeitsverhältnis notwendig sind. Dazu gehören:

  • Vertragsdaten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten und Steuerinformationen.
  • Leistungsdaten: Arbeitszeiten, Krankheitsmeldungen und Urlaubstage.

Jede Erhebung und Verarbeitung dieser Daten muss einen klaren Zweck haben, z.B. zur Lohnabrechnung oder Personalverwaltung. Für die Erhebung zusätzlicher Daten, wie private Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, ist die Zustimmung der Mitarbeiter erforderlich.

2. Verpflichtung zur Transparenz

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten informieren. Dies erfolgt in der Regel über eine Datenschutzerklärung, die jeder Mitarbeiter erhält. Diese muss klar und verständlich darstellen, welche Daten verarbeitet werden, wofür sie genutzt werden und wer darauf zugreifen kann.

3. Sichere Speicherung von Mitarbeiterdaten

Die Sicherheit der gespeicherten Daten hat oberste Priorität. Mitarbeiterdaten sollten sowohl digital als auch in Papierform durch geeignete Maßnahmen geschützt werden:

  • Passwortschutz für digitale Dateien.
  • Zugriffsbeschränkungen, sodass nur berechtigte Personen, wie die Personalabteilung, Zugang zu den Daten haben. (Papierdokumente, die personenbezogene Daten enthalten, sollten in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden.)
  • Verschlüsselung von besonders sensiblen Informationen wie Lohnabrechnungen oder Gesundheitsdaten.

4. Löschung von Mitarbeiterdaten

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen die personenbezogenen Daten eines Mitarbeiters nur so lange aufbewahrt werden, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. für Steuerzwecke). Sobald diese Frist abgelaufen ist, müssen die Daten gelöscht oder anonymisiert werden.

5. Mitarbeiterschulung

Es ist wichtig, dass auch Ihre Mitarbeiter die Bedeutung des Datenschutzes verstehen. Regelmäßige Schulungen sorgen dafür, dass alle Teammitglieder im Handwerksbetrieb wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen und welche Vorschriften zu beachten sind.

Als esb data GmbH stehen wir Handwerksbetrieben mit unserer Expertise im Bereich Datenschutz zur Seite. Unsere maßgeschneiderten Lösungen sorgen dafür, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter stärken. Schützen Sie sich vor rechtlichen Risiken und DSGVO-Verstößen – werfen Sie gerne einen Blick auf unser Leistungspaket zu Datenschutz.


Wichtige Inhalte einer Datenschutzerklärung für die Webseite Ihres Handwerksbetriebs

Als Handwerksbetrieb sind Sie gesetzlich verpflichtet, auf Ihrer Webseite eine vollständige und transparente Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Die esb data GmbH unterstützt Sie dabei, Ihre Datenschutzerklärung rechtssicher zu gestalten und die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Folgende Informationen müssen auf Ihrer Webseite enthalten sein:

  • Art der erhobenen Daten: Welche personenbezogenen Daten werden auf Ihrer Webseite gesammelt? Dazu gehören z.B. Name, E-Mail-Adresse und IP-Adressen.
  • Zweck der Datenverarbeitung: Wofür werden die Daten genutzt? Dies umfasst Kontaktformulare, Angebotsanfragen oder Newsletter-Anmeldungen.
  • Datenweitergabe an Dritte: Wenn externe Dienstleister (z.B. Hosting-Anbieter) eingebunden werden, müssen Sie dies offenlegen.
  • Speicherdauer der Daten: Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • Rechte der Nutzer: Informieren Sie über die Rechte der Betroffenen, wie das Auskunftsrecht, das Recht auf Löschung und Widerspruch.

Wir erstellen für Sie eine rechtssichere und leicht verständliche Datenschutzerklärung, die Ihren Handwerksbetrieb vor rechtlichen Risiken schützt. Lassen Sie sich von uns beraten und sichern Sie Ihre Webseite datenschutzkonform ab!

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