Die Verpflichtung zu Backups und Datenwiederherstellung
Im Kontext der Gewährleistung zur Aufrechterhaltung (Business Continuity) oder – bei einem Desaster – Wiederherstellung der Verfügbarkeit (Desaster Recovery) kommt dem Aspekt der Datenwiederherstellung überragende Bedeutung zu. Im Gesetz selbst liest man ihn idR eingekleidet in die Verfügbarkeitshaftung: