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Datenschutz-Falle Mitarbeiterdaten: Diese Fehler kosten Unternehmen teuer

Warum Mitarbeiterdaten ein besonderes Risiko darstellen

Mitarbeiterdaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten im Unternehmen. Bewerbungen, Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen, Zeiterfassung oder private Kontaktdaten – all das unterliegt der DSGVO. Trotzdem zeigt die Praxis: Gerade im Arbeitsverhältnis passieren besonders viele Datenschutzverstöße.

Der Grund ist einfach: Unternehmen verarbeiten Mitarbeiterdaten dauerhaft, umfangreich und oft ohne klare Prozesse. Das Risiko von Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Vertrauensverlust ist entsprechend hoch.

Die 7 häufigsten Datenschutz-Fehler bei Mitarbeiterdaten

1. Unzulässige Speicherung von Bewerbungsunterlagen

Abgelehnte Bewerbungen dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Spätestens 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen die Unterlagen gelöscht werden – es sei denn, eine ausdrückliche Einwilligung zur längeren Speicherung liegt vor.

Typischer Fehler: Bewerbungsunterlagen liegen jahrelang im E-Mail-Postfach oder im HR-Ordner.

2. Fehlende Rechtsgrundlage bei Krankmeldungen

Informationen über Krankheiten zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).

Zulässig sind nur:

  • die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
  • der Zeitraum der Abwesenheit,
  • keine Diagnose, keine Details.

Datenschutz-Falle: Führungskräfte dokumentieren Krankheitsgründe in internen Notizen oder Chats.

3. Mitarbeiterfotos ohne klare Einwilligung

Fotos auf der Website, im Intranet oder auf LinkedIn sind keine Selbstverständlichkeit.

Wichtig:

  • Einwilligung freiwillig,
  • schriftlich dokumentiert,
  • jederzeit widerrufbar.

Besonders kritisch: Fotos nach Ausscheiden des Mitarbeiters weiterhin zu nutzen.

4. Unkontrollierte Zugriffe auf Personalakten

Nicht jeder Vorgesetzte darf automatisch auf alle Mitarbeiterdaten zugreifen.

DSGVO-Grundsatz: Zugriff nur nach dem Need-to-know-Prinzip.

Häufige Schwachstellen:

  • Gemeinsame Laufwerke ohne Berechtigungskonzept
  • HR-Software mit zu weit gefassten Nutzerrollen

5. Private Nutzung von Messenger-Diensten

Messenger-Dienste werden im Arbeitsalltag gerne genutzt – oft auch für Personalthemen.

Problematisch, weil:

  • Daten auf privaten Geräten landen,
  • keine Auftragsverarbeitung vorliegt,
  • Inhalte nicht kontrolliert gelöscht werden können.

Fazit: Für Mitarbeiterdaten sind private Messenger tabu.

6. Keine Löschkonzepte für Mitarbeiterdaten

Viele Unternehmen haben keine definierten Löschfristen für Personalunterlagen.

Beispiele:

  • Abmahnungen
  • Zeugnisse
  • Schulungsnachweise

Die DSGVO verlangt ein dokumentiertes Löschkonzept – auch für ehemalige Mitarbeiter.

7. Fehlende Sensibilisierung von Führungskräften

Datenschutzverstöße entstehen häufig nicht in der IT, sondern im täglichen Führungsverhalten:

  • E-Mails mit CC an falsche Empfänger
  • Leistungsbewertungen in offenen Ordnern
  • Gespräche über Mitarbeiter in öffentlichen Bereichen

Datenschutz ist Führungsaufgabe.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Unternehmen riskieren:

  • Bußgelder nach Art. 83 DSGVO,
  • Schadensersatzforderungen von Mitarbeitern,
  • arbeitsrechtliche Konflikte,
  • massiven Vertrauensverlust im Unternehmen.

Gerade Arbeitsgerichte und Datenschutzbehörden reagieren bei Mitarbeiterdaten besonders sensibel.

So schützen sich Unternehmen wirksam

✅ Klare Rechtsgrundlagen für jede Verarbeitung ✅ Berechtigungskonzepte für HR-Systeme ✅ Schulungen für Führungskräfte ✅ Verbindliche Löschfristen ✅ Datenschutzkonforme Kommunikation

Ein strukturierter Datenschutz-Check für Mitarbeiterdaten deckt Schwachstellen schnell auf.

Fazit: Mitarbeiterdatenschutz ist kein Randthema

Wer Mitarbeiterdaten falsch verarbeitet, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Datenschutz im Arbeitsverhältnis ist Compliance, Risikomanagement und Vertrauensbasis zugleich.

Unternehmen, die hier sauber aufgestellt sind, vermeiden Konflikte – und positionieren sich als verantwortungsvoller Arbeitgeber.

Seriöser Praxis-Tipp für Unternehmen

Möchten Sie rechtssicher prüfen, ob der Umgang mit Mitarbeiterdaten in Ihrem Unternehmen DSGVO-konform ist?

Ein strukturierter Datenschutz-Check für Mitarbeiterdaten zeigt auf:

  • wo rechtliche Risiken bestehen,
  • welche Prozesse angepasst werden müssen,
  • und wie Sie Bußgelder sowie arbeitsrechtliche Konflikte vermeiden.

👉 Jetzt unverbindliche Beratung zum Mitarbeiterdatenschutz anfragen

Kontakt – esb data gmbh

So stellen Sie sicher, dass Datenschutz im Arbeitsverhältnis nicht zur Haftungsfalle wird – sondern zu einem Zeichen professioneller Unternehmensführung.