Am 16.12.2019 ist die sog. „EU-Whistleblowing-Richtlinie“ in Kraft getreten. Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
- Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen
- Identitäts- und Repressalienschutz
- Verbesserung der Rechtsdurchsetzung durch Einrichtung vertraulicher und sicherer Meldekanäle
- Schutz vor Kündigung, Versetzung, Disziplinarmaßnahmen, Karrierenachteilen
- Beweislastumkehr zugunsten der Hinweisgeber in gerichtlichen Verfahren
- Schadensersatzansprüche
- Sanktionierung von Verstößen als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße
Das Meldesystem ist hierbei Kernstück des Gesetzes. Stellen ab 50 Beschäftigten müssen ein internes Meldesystem einrichten. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen betrifft die Privatwirtschaft und den gesamten öffentlichen Sektor.
Der Betrieb gemeinsamer Meldestellen mehrerer Unternehmen ist möglich. Dies ermöglicht Kosten- und Effizienzvorteile. Auch Dritte, bspw. externe Datenschutzbeauftragte und Beratungsunternehmen für Datenschutz und Datensicherheit, können als interne Meldestelle beauftragt werden.
Mit unserer langjährigen Expertise unterstützen wir Sie gerne bei der Einführung eines solchen Systems. Dies beinhaltet u.a.
- Aufbau und Einführung neuer Hinweisgebersysteme
- Verbesserung Ihres bestehenden Hinweisgebersystems
- Ermittlung von Verbesserungspotentialen
Weitere Informationen finden Sie hier. Kontaktieren Sie uns unter 0711/46905830 oder info@esb-data.de!