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Seminar und Beratung zum rechtskonformen Einsatz von MICROSOFT 365

Die deutschen Datenschutzbehörden publizieren fortlaufend – zuletzt am 24.11.2022 – dass M 365 von Microsoft nicht datenschutzkonform einsetzbar ist. Wenn Ihnen hier langsam mulmig wird, nehmen Sie unsere umfassenden Informationsangebote wahr.

Wie bereits in vorangegangenen Beiträgen (Kann Microsoft 365 noch rechtskonform eingesetzt werden?, Europäische Kommission veröffentlicht Entwurf für Nachfolger von Privacy Shield und Transfer Impact Assessment – Umsetzung von Schrems II) thematisiert, hat der EuGH in Schrems II das Privacy Shield für unzulässig erklärt, aber gleichzeitig ausgeurteilt, dass die EU-Standardvertragsklauseln weiterhin einsetzbar sind. Wenn wie im Fall der USA kein angemessenes Datenschutzniveau besteht, kann dieses durch den Abschluss der EU-Standardvertragsklauseln und den erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen hergestellt werden.

Da Sie M 365 weiterhin einsetzen wollen, benötigen Sie eine Risikoanalyse mit Transfer Impact Assessment (TIA), um die notwendigen Zusatzmaßnahmen herauszuarbeiten und M 365 rechtskonform einzusetzen.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Unser Spezialist RA Horst Speichert, Geschäftsführer der esb data GmbH, erläutert Ihnen die Umsetzung der notwendigen TIA mit Risikoanalyse und Herausarbeitung der notwendigen Zusatzmaßnahmen persönlich, buchen Sie hierfür das einschlägige Seminar „Rechtskonformer Einsatz von MICROSOFT 365 – Praktische Unterstützung und Lösungsstrategien für Unternehmen“ mit RA Speichert als Referent unter https://live.handelsblatt.com/event/rechtskonformer-einsatz-von-microsoft-365/programm/ oder nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: horst.speichert@esb-data.de


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