Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 20.01.2022 (AZ 3 O 17493/20) einem Nutzer Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zuerkannt, weil auf einer Webseite Google Web Fonts so eingebunden waren, dass bei jedem Aufruf der Seite die IP Adresse des Nutzers zu Google in die USA übertragen wurde. Dies wurde wegen der fehlenden Rechtsgrundlage vom Landgericht München als rechtswidrig eingestuft. Insbesondere könne die Übertragung der Daten nicht auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 I f) DSGVO gestützt werden. Webseitenbetreiber können das Problem aber einfach umgehen, ohne auf Google Schriftarten verzichten zu müssen. Sprechen Sie mit uns!
Schadensersatz für Google Web Fonts
- von Ulrich Emmert