Der Bundesgerichtshof hatte dem Europäischen Gerichtshof im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. Gegen den Meta-Konzern (Rechtssache C-319/20) die Frage vorgelegt, ob Verbandsklagen im Datenschutzrecht zulässig seien. Diese Frage hat der EuGH mit ja beantwortet, was das Abmahnrisiko für Unternehmen in der EU parallel zum Risiko der Verhängung von Bußgeldern drastisch erhöht.
EuGH erleichtert Verbandsklagen im Datenschutzrecht
- von Ulrich Emmert