Der Europäische Gerichtshof hat Ladungen zur Urteilsverkündung in den Verfahren zur deutschen Vorratsdatenspeicherung (C-793/19, C-794/19 u. a.) verschickt. Die Entscheidung wird mit großer Spannung erwartet, ist doch die im neuen Telekommunikationsgesetz geregelte Vorratsdatenspeicherung derzeit ausgesetzt und soll erst nach dem EuGH-Urteil neu geregelt werden. Dabei wird das noch von der großen Koalition verabschiedete Gesetz nach den EuGH-Vorgaben eingeschränkt, zumal weder Grüne noch FDP als Verfechter der Vorratsdatenspeicherung bekannt sind.
EuGH entscheidet am 20.9. über deutsche Vorratsdatenspeicherung
- von Ulrich Emmert