Der Bundesgerichtshof hat am 29.03.2022 im Verfahren AZ VI ZR 1352/20 dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die deutsche Norm 630g BGB nach Art. 23 DSGVO eine Ausnahme zu Art. 15 DSGVO darstellen kann. Nach Art. 15 DSGVO ist die Auskunft kostenlos, nach § 630g BGB kann der Arzt seine Kosten erstattet verlangen.
Vorlagebeschluss an EuGH wegen Erstattung von Kosten bei Auskunft zu Patientenakten
- von Ulrich Emmert