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Europäischer Gerichtshof stärkt Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Gerichtshof hat am 22.06.22 in der Sache C-534/20 entschieden, dass der erweiterte Kündigungsschutz von internen Datenschutzbeauftragten nach dem BDSG nicht gegen Art. 38 DSGVO verstößt. Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Frage dem EuGH vorgelegt.

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