Zum Inhalt springen

Whistleblowing und Compliance – wie man Meldesysteme nach Hinweisgeberschutzgesetz richtig implementiert – Teil 1

Bereits heute haben weltweit agierende Unternehmen aus den unterschiedlichsten Gründen Meldesysteme implementiert. Zumeist geht es um die Früherkennung bestandsgefährdender Risiken und um Anforderungen der Compliance.

Konzernweite Meldekanäle und Ressourcenteilung

Nur selten werden allerdings die Anforderungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem zugehörigen Regelungsrahmen der DSGVO durch konzernweite Informationstools dieser Art bereits zugleich mit abgedeckt. Konzernweite Meldekanäle scheitern in der Regel schon an der Größe des Beschäftigungsgebers und damit Erfordernis einer Dezentralisierung: Eine Bündelung zu einer gemeinsam betriebenen Meldestelle ist nur für Unternehmen bis 249 Beschäftigte möglich.

Outsourcing der Meldestelle und Interessenkonflikte

Um Interessenkonflikte innerhalb des Unternehmens zu vermeiden, empfiehlt sich ein Outsourcing, in dem Meldekanäle durch Dritte bereitgestellt werden. Die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht in besonderem Maße bei internen Meldestellenvertretern, etwa aus der HR-Abteilung, Rechtsabteilung, Compliance, Innenrevision und für Sonderbeauftragte wie Gleichstellung, Informationssicherheit, Datenschutz etc.

Im 2. Teil geht es um Plausibilitätsprüfung und Reporting sowie um die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.

Top