Deutschland hat die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern mit erheblicher Verspätung umgesetzt und muss eine Strafe von 34 Millionen Euro an die Europäische Union zahlen.
Die EU hatte die Mitgliedsstaaten bereits 2019 verpflichtet, Whistleblower besser zu schützen, wobei die Umsetzungsfrist im Jahr 2021 ablief. Deutschland setzte diese Richtlinie jedoch erst 2023 mit dem sogenannten Hinweisgeberschutzgesetz um. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, Meldestellen einzurichten, bei denen Mitarbeiter Rechtsverstöße anzeigen können, und soll Repressalien wie Kündigungen gegen Whistleblower verhindern.
Die verspätete Umsetzung führte dazu, dass der Europäische Gerichtshof nun eine Millionenstrafe verhängte. Ursprünglich hatte die EU-Kommission auch die Verhängung eines täglichen Zwangsgelds beantragt, nahm diesen Antrag jedoch zurück, da die Richtlinie während des Verfahrens umgesetzt wurde.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, EU-Richtlinien fristgerecht umzusetzen, um sowohl finanzielle Sanktionen zu vermeiden als auch effektiven Schutz für Hinweisgeber zu gewährleisten.
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