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NIS-2 Richtlinie Beratung

Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung der neuen Sicherheitsanforderungen

NIS-2 Richtlinie Beratung mit esb data

Die neue NIS-2 Richtlinie verändert die Anforderungen an die Cybersicherheit in vielen Unternehmen – und betrifft deutlich mehr Organisationen als bisher. Ziel der EU-Vorgabe ist es, kritische und wichtige Einrichtungen besser vor Cyberangriffen zu schützen. Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen müssen nun aktiv werden und konkrete Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Sie sind sich unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder wie Sie die neuen Anforderungen rechtssicher umsetzen können? Genau hier setzt unsere NIS-2 Richtlinie Beratung an.

Wir zeigen Ihnen klar und verständlich,
✓ was sich mit NIS-2 ändert,
✓ ob Sie von der NIS-2 Richtlinie betroffen sind,
✓ und welche Pflichten konkret auf Sie zukommen


Warum gibt es jetzt die NIS-2 Richtlinie und was ändert sich damit?

Die erste Version hatte Lücken. Viele Bereiche waren nicht geregelt. Manche Länder setzten die Regeln zu locker um. Die Bedrohung durch Hacker wuchs aber weiter. Deshalb gibt es jetzt die NIS-2 Richtlinie. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft und muss bis Oktober 2024 in jedem EU-Land als Gesetz umgesetzt werden. Mit der neuen Richtlinie wurden diese Punkte geändert:

Warum ist diese Richtlinie wichtig?

Cyberangriffe können heute jeden treffen. Doch wenn zentrale Dienste lahmgelegt werden, hat das Folgen für viele.

Die NIS-2 Richtlinie soll helfen, genau das zu verhindern. Sie sorgt dafür, dass wichtige Unternehmen ihre Systeme besser schützen – für mehr Sicherheit in ganz Europa.

Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es:

  • mehr als 50 Mitarbeiter hat
  • oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz macht
  • es gibt bestimmte Sektoren/Bereiche die betroffen sind

Wichtige Einrichtungen

  • Post- und Kurierdienste
  • Hersteller von kritischen Produkten (z. B. Chemie, Maschinenbau, Elektronik)
  • Lebensmittelherstellung und -verarbeitung
  • Abfallwirtschaft
  • Digitale Dienste (Cloud Computing, Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen)
  • Forschungseinrichtungen mit kritischem Fokus
  • Öffentliche Verwaltung auf nationaler und regionaler Ebene

Besonders wichtige Einrichtungen

  • Energie (Strom, Öl, Gas, erneuerbare Energien)
  • Trinkwasserversorgung und Abwasserwirtschaft
  • Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Labore)
  • Verkehr & Logistik (Luftfahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Schifffahrt)
  • Digitale Infrastruktur (Rechenzentren, Internet-Knotenpunkte, DNS-Dienste)
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Weltraumwesen (z. B. Betreiber von Satellitenkommunikation)

Welche Pflichten beinhaltet die NIS-2 Richtlinie für Unternehmen?

Risikomanagement

  • Sie müssen regelmäßig prüfen, welche Gefahren für Ihre IT-Systeme bestehen.
  • Risiken müssen bewertet, dokumentiert und minimiert werden.
  • Das betrifft auch Risiken in Ihrer Lieferkette (z.B. bei IT-Dienstleistern)

Informationssicherheits- Managementsystem (ISMS)

  • Unternehmen müssen ein strukturiertes System für IT-Sicherheit einführen (z.B. nach ISO 27001)
  • Prozesse, Verantwortlichkeiten und Schutzmaßnahmen müssen klar geregelt und laufend überprüft werden.

Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen

  • Innerhalb von 24 Stunden muss ein erster Bericht an die zuständige Behörde gehen.
  • Ein Detailbericht muss spätestens nach 72 Stunden erfolgen
  • Nach spätestens einem Monat ist ein Abschlussbericht fällig

Schulung und Sensibilisierung

  • Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult werden z.B. zum Umgang mit Phising, Passwörtern, Sicherheitslücken
  • Auch die Geschäftsleitung ist verpflichtet, sich mit dem Thema Sicherheit auseinanderzusetzen

Sicherheit in der Lieferkette

  • Unternehmen müssen auch bei Partnern, Zulieferern oder externen Dienstleistern für IT-Sicherheit sorgen
  • Verträge, Prüfungen und klare Anforderungen gehören dazu

Dokumentationspflichten

  • Alle Sicherheitsmaßnahmen, Risiken und Vorfälle müssen nachvollziehbar dokumentiert werden
  • Die Dokumentation dient bei Prüfung als Nachweis gegenüber den Behörden

Unsere Schritte in der Beratung sind:

  1. Initialanalyse: Prüfung der Betroffenheit und Risikoklassifizierung
  2. GAP-Analyse: Abgleich des Ist-Zustands mit den Anforderungen der NIS-2 Richtlinie
  3. Maßnahmenplanung: Entwicklung eines individuellen Aktionsplans
  4. Umsetzungsbegleitung: Unterstützung bei technischer Umsetzung, Schulungen und internen Prozessen
  5. Kontinuierliche Beratung: Regelmäßige Audits, Updates und Anpassungen an neue gesetzliche Entwicklungen

Unsere NIS-2 Richtlinie Beratung ist so strukturiert, dass auch kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene IT-Sicherheitsabteilung davon profitieren können. Wir liefern nicht nur theoretisches Wissen, sondern praxisorientierte Lösungen, die sich in Ihrem Unternehmen direkt umsetzen lassen.

Die NIS-2 Richtlinie Beratung ist mehr als nur ein Compliance-Thema – sie ist ein essenzieller Bestandteil moderner IT-Sicherheitsstrategien. Wer frühzeitig handelt und sich kompetent beraten lässt, spart Kosten, reduziert Risiken und sichert langfristig die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens.