Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen. Doch trotz aller Bemühungen passieren oft dieselben Fehler – und das kann teuer werden. In diesem Artikel erfahren Sie die fünf häufigsten DSGVO-Fehler und wie man sie vermeiden kann.
1. Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung
Jedes Unternehmen, das eine Website betreibt, benötigt eine Datenschutzerklärung. Doch oft sind diese entweder gar nicht vorhanden oder nicht aktuell.
✅ Lösung:
- Eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung von Experten erstellen lassen.
- Regelmäßig auf Updates prüfen (z. B. durch neue Gerichtsurteile).
📌 Tipp: Nutzen Sie Generatoren von seriösen Anbietern, aber passen Sie sie an Ihr Unternehmen an.
2. Keine oder unzureichende Mitarbeiterschulungen
Viele Datenschutzverstöße passieren, weil Mitarbeiter nicht wissen, wie sie mit sensiblen Daten umgehen sollen.
✅ Lösung:
- Regelmäßige Datenschutzschulungen (Link: https://esb-data.de/leistungen/datenschutzschulungen/) für alle Mitarbeiter anbieten.
- Praktische Beispiele einbinden (z. B. Phishing-Mails erkennen).
📌 Tipp: Dokumentieren Sie alle Schulungen als Nachweis für die Aufsichtsbehörden.
3. Unsichere Passwörter & fehlende IT-Sicherheitsmaßnahmen
Ein schwaches Passwort kann dazu führen, dass sensible Daten in falsche Hände geraten.
✅ Lösung:
- Passwortrichtlinien einführen (z. B. mindestens 12 Zeichen, Sonderzeichen, regelmäßiger Wechsel).
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für wichtige Systeme aktivieren.
📌 Tipp: Nutzen Sie einen Passwort-Manager, um sichere Passwörter zu generieren und zu speichern.
4. Aufbewahrung von Daten über die zulässige Frist hinaus
Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nicht länger als nötig gespeichert werden dürfen. Viele Unternehmen behalten jedoch Daten zu lange.
✅ Lösung:
- Löschkonzept mit klaren Aufbewahrungsfristen einführen (esb data gmbh hat hierfür die perfekte Lösung!).
- Automatische Löschroutinen in IT-Systemen aktivieren.
📌 Tipp: Nutzen Sie die LöschApp (Link: https://loeschkonzept.esb-data.de/) zur Verwaltung von Löschfristen.
5. Keine oder fehlerhafte Verträge mit Auftragsverarbeitern
Arbeitet Ihr Unternehmen mit externen Dienstleistern (z. B. Cloud-Anbieter, IT-Dienstleister), benötigt man einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
✅ Lösung:
- Prüfen Sie, ob mit allen Dienstleistern ein AVV abgeschlossen wurde.
- Vertrag regelmäßig aktualisieren und an neue Gesetze anpassen.
📌 Tipp: Verwenden Sie Musterverträge, die den aktuellen DSGVO-Anforderungen entsprechen.
Fazit: Jetzt DSGVO-Fehler vermeiden!
Die DSGVO bringt viele Pflichten mit sich, aber mit den richtigen Maßnahmen kann man Bußgelder vermeiden und das Vertrauen der Kunden stärken.
➡ Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der DSGVO-Umsetzung? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung! Kontakt – esb data gmbh
Mehr zum Thema Datenschutz für Unternehmen und worauf Sie achten sollten! Datenschutz für Unternehmen: DSGVO sicher umsetzen