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Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen

Auch in Schulen, Hochschulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen findet die DSGVO Anwendung.

Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben den Einsatz von MS Office 365, von US-amerikanischen Videokonferenzlösungen und von verschiedenen Social Media Anbietern an Schulen und Hochschulen untersagt. Wie sieht in diesem Fall die Lösung aus und welche Ersatzlösungen gibt es? Wann droht wirklich ein Bußgeld?

Haben Sie sich auch schon mit Einwilligungserklärungen von Eltern, der Zulässigkeit der Kommunikation mit Eltern per Whatsapp oder E-Mail, dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder der Einwilligung zur Nutzung von Videokonferenzen zu Hause beschäftigt?

Zu Einwilligungserklärungen für Aufnahmen von Minderjährigen wird teilweise die Auffassung vertreten, dass beide Elternteile unterschreiben müssen oder gar die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts in manchen Fällen erforderlich sei.

Die Schulverordnungen der Länder zum Datenschutz enthalten viele Spezialregelungen, die vom allgemeinen Datenschutzrecht abweichen können. Von uns erhalten Sie sämtliche Datenschutzvorlagen aus einer Hand. Gerne unterstützen wir Sie auch mit einem gemeinsam erstellten Datenschutzkonzept.

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