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Kommunen und Behörden

Die Datenschutzgrundverordnung gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Behörden. In vielen Bundesländern sind Behörden erst seit Mai 2018 verpflichtet, einen eigenen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Häufig wird dabei auf Consultants ohne juristischen Hintergrund im Datenschutzrecht zurückgegriffen.

Behalten Sie mit uns den Überblick im Datenschutz bei Einführung von elektronischen Akten und Digitalisierung nach dem Online-Zugangsgesetz und Registermodernisierungsgesetz

Die esb data gmbh kann entweder für Sie den externen Datenschutzbeauftragten stellen oder unterstützt Sie bei allen Fragestellungen zum Thema Datenschutz wie z.B. wer ist Verantwortlicher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oder welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit unserem speziell für Kommunen und Behörden entwickelten Datenschutzkonzept wird der Datenschutz zum Kinderspiel, wir unterstützen sie proaktiv statt nur durch Mustervorlagen.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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