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Betriebsräte

Wir beraten auch Betriebsräte im Bereich Datenschutz, vor allem bei der Einführung von Software, die in der Lage ist, Mitarbeiterdaten nach Art. 88 in Verbindung mit § 26 BDSG zu sammeln und auszuwerten. Wir sorgen dafür, dass die Grenzen der Leistungs- und Verhaltenskontrolle eingehalten werden und wenn möglich Daten nur pseudonymisiert verarbeitet werden.

Wir beraten auch in Fällen, in denen zwar anwaltliche Beratung für den Betriebsrat vorhanden ist, aber spezielle Expertise für die Funktionsweise von IT-Sicherheits- oder Mitarbeiterüberwachungssoftware nicht vorhanden ist. Wir beraten unter anderem zu Cloud Software, EDR- (Endpoint Detection and Response) oder XDR- (Extended Detection and Response) -Systemen, SIEM-( Security Information and Event Management) -Systemen, Big Data Analysis Software, UEBA- (User Enhanced Behaviour Analysis) Software.

Beispiele sind die Softwareprodukte Office 365 / Microsoft 365, Crowdstrike, Countercept, QRadar, Exabeam, Splunk und viele andere mehr.

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