IT-Sicherheit nach aktueller EU-Agenda: DSGVO, NIS-2 und Managerhaftung

IT-Sicherheit nach aktueller EU-Agenda: DSGVO, NIS-2 und Managerhaftung

Die Anforderungen an IT-Sicherheit in Unternehmen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen — durch die DSGVO, die NIS-2-Richtlinie, das KRITIS-Dachgesetz und eine wachsende Rechtsprechung zur persönlichen Managerhaftung. IT-Sicherheit ist längst keine rein technische Frage mehr. Sie ist eine Rechtspflicht — mit spürbaren Konsequenzen bei Versäumnissen.

IT-Sicherheit als Datenschutzpflicht: Privacy by Design und by Default

Die DSGVO verlangt seit dem 25. Mai 2018, dass IT-Sicherheit als Gewährleistungsinstrument für den Datenschutz konsequent umgesetzt wird. Dabei gelten zwei zentrale Prinzipien:

  • Privacy by Design (Art. 25 Abs. 1 DSGVO): Datenschutz muss von Anfang an in IT-Systeme eingebaut werden — nicht nachträglich. Systeme müssen so konzipiert sein, dass sie personenbezogene Daten schützen.
  • Privacy by Default (Art. 25 Abs. 2 DSGVO): Standardmäßig dürfen nur die für den jeweiligen Verarbeitungszweck notwendigen Daten verarbeitet werden — automatisch, ohne dass Nutzer aktiv handeln müssen.

Dazu kommt der Grundsatz der Resilience: IT-Systeme müssen Angriffe, technische Ausfälle und Desasterfälle nicht nur abwehren, sondern auch verkraften können — mit schneller Wiederherstellungsfähigkeit.

NIS-2: Neue Pflichten für Cybersicherheit

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich. Rund 29.500 Unternehmen und Behörden in Deutschland müssen nun verbindliche IT-Sicherheitsstandards umsetzen — deutlich mehr als unter der alten NIS-Richtlinie.

Die zentralen Pflichten:

  • Strukturiertes IT-Risikomanagement — Identifikation, Bewertung und Behandlung von Cyberrisiken
  • Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen — innerhalb von 24 Stunden Erstmeldung, 72 Stunden aktualisierte Meldung
  • Sicherheit in der Lieferkette — Anforderungen auch an Zulieferer und IT-Dienstleister
  • Schulung der Unternehmensleitung — und persönliche Haftung bei Pflichtverletzung

KRITIS-Dachgesetz: Physische Sicherheit und Resilienz

Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt die NIS-2-Anforderungen um physische Sicherheitsaspekte. Es setzt die EU CER-Richtlinie um und verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen zu:

  • Selbstidentifikation und Registrierung bei Behörden
  • Risikoanalysen und Resilienzplänen — nicht nur für IT, sondern für den gesamten Betrieb
  • Einrichtung von Meldeverfahren für Störungen und Sicherheitsvorfälle
  • Verantwortung der Geschäftsleitung für die Umsetzung

Unternehmen, die unter beide Regelwerke fallen — NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz — sollten die Anforderungen in einem integrierten Sicherheitskonzept zusammenführen.

IT-Sicherheit und Managerhaftung: Was die Rechtsprechung sagt

Die Gerichte haben die persönliche Haftung von Geschäftsführern bei unzureichendem IT-Risikomanagement mehrfach bestätigt. Eine zuverlässige IT-Sicherheit in Bezug auf betriebskritische Daten gehört zu den unternehmerischen Selbstverständlichkeiten im digitalen Zeitalter.

Relevante Haftungsszenarien:

  • Verlust betriebswichtiger Daten durch mangelnde Backup-Systeme
  • Fahrlässiger Bruch der Vertraulichkeit geheimhaltungsbedürftiger Daten
  • Cyberangriffe, die durch Stand-der-Technik-Maßnahmen hätten verhindert werden können
  • Fehlende Dokumentation von IT-Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden

Absolute Sicherheit gibt es nicht — und der Gesetzgeber verlangt sie nicht. Maßgebend ist der Stand der Technik und eine dokumentierte, sorgfältige Risikoabwägung.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

  • IT-Risikomanagement strukturiert einführen und dokumentieren
  • Betroffenheitsanalyse: Fallen wir unter NIS-2 und/oder das KRITIS-Dachgesetz?
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO aktualisieren
  • Incident-Response-Plan für Sicherheitsvorfälle erstellen
  • Lieferkettensicherheit prüfen — Anforderungen an IT-Dienstleister
  • Schulung der Geschäftsleitung zu IT-Sicherheitspflichten und Haftungsrisiken

Unser Angebot

Wir begleiten Unternehmen bei der Erfüllung ihrer IT-Sicherheitspflichten — aus einer Hand: rechtliche Einordnung, technische Bestandsaufnahme, Maßnahmenplanung und Dokumentation.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren — kostenfrei und ohne Verpflichtung.

FAQ: IT-Sicherheit und Datenschutz

Bin ich als mittelständisches Unternehmen von NIS-2 betroffen?
Möglicherweise ja. NIS-2 betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in definierten Sektoren. Auch wenn Sie direkt nicht betroffen sind: Als Zulieferer oder IT-Dienstleister für NIS-2-verpflichtete Unternehmen werden Sie zunehmend mit Sicherheitsanforderungen konfrontiert.

Reicht ein Virenschutzprogramm für die DSGVO?
Nein. Art. 32 DSGVO verlangt einen risikobasierten Ansatz — d.h. Maßnahmen müssen dem konkreten Risiko angemessen sein. Dazu gehören neben Virenschutz auch Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Backup, Monitoring und Incident-Response-Fähigkeiten.

Was ist bei einem Cyberangriff zu tun?
Sofort: interne Incident-Response-Prozesse auslösen, betroffene Systeme isolieren. Innerhalb von 72 Stunden: Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Dokumentation des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen ist Pflicht.

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Wilhelm Flintrop

Betriebswirt grad.

Freier Mitarbeiter der esb data gmbh

Kontakt
Wilhelm.flintrop@esb-data.de
02248/9174922

Kernkompetenzen

  • Dokumenten-Management
  • Finanzrelevante Unternehmensprozesse
  • Compliance
  • Datenschutz
  • Verfahrensdokumentationen
  • Migrationsdokumentationen

Seit 2020 Vorstandsmitglied im VOI-Verband

Seit 2022 zertifizierter Auditor des VOI CERT-Komitees bezogen auf finanzrelevante IT-Anwendungen und IT-Software

Bernd Länge

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Experte für IT-Sicherheit

Kontakt
Bernd.laenge@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Frank Müller

CEO der Axsos AG
(Gesellschafter der esb data gmbh)

Kontakt
Frank.mueller@axsos.de
0711/9011960

Sprachen
Deutsch, Englisch

Simone Seidel

Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Geschäftsführerin und Gesellschafterin der esb data gmbh

Kontakt
Simone.seidel@esb-data.de
0711/46905830

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Horst Speichert

Rechtsanwalt, spezialisiert auf IT-Recht, Datenschutz

Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart

Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Horst.speichert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Informationssicherheit, Datenschutz
  • IT-Compliance, Risikomanagement
  • IT-Verträge, Betriebsvereinbarungen
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing, Auftrags-DV, internationale Verträge
  • Urheberrecht, Marken- und Domainrecht
  • EDV- und Softwarerecht
  • Internet-Recht, E-Commerce
  • Wirtschaftsrecht, E-Government, Medienrecht
  • IT-Projekte und Gutachten

Persönliche Daten

  • seit 1996: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Landgerichten
  • 1997-1999: Rechtsanwaltstätigkeit in Tübingen
  • seit 1999: Rechtsanwalt und Partner bei esb in Stuttgart
  • seit 2002: Zulassung als Rechtsanwalt bei den Oberlandesgerichten
  • seit 2004: Lehrbeauftragter an der Universität Stuttgart für Informationsrecht und internationales Vertragsrecht

Veröffentlichungen:

Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch

Dr. Jens Bücking

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
VOI Certified Expert „Risk Management and Compliance“

Gesellschafter der esb data gmbh

Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Jens.buecking@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • Recht der Informationstechnologien und neuen Medien
  • Recht am geistigen Eigentum (Marken, Domains, Urheberrechte etc.)
  • IT-Compliance / IT-Risk-Management
  • Beratung / Gestaltung in Datenschutz und Datensicherheit, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/international)
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Outsourcing-Projektbegleitung
  • E-Commerce-Projektbegleitung
  • Arbeitsrecht
  • Management- / Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Veröffentlichungen:

  • Domainrecht, Bücking / Angster, Kohlhammer Verlag, 2010
  • Namens- und Kennzeichenrecht im Internet, Bücking, Kohlhammer Verlag, 1999
  • Die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Aspekte der Vergabe von Internetadressen, Bücking, Medien Verlag Köhler, 2002
  • Der IT-Sicherheitsexperte: Rechtliche und Technische Aspekte der Internetnutzung, Heindl / Emmert / Bücking, Addison-Wesley Verlag, 2001

Sprachen
Deutsch, Englisch, Spanisch

Ulrich Emmert

Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen
Gesellschafter und Geschäftsführer der esb data gmbh
Senior Partner bei esb Rechtsanwälte Emmert Bücking Speichert Matuszak-Lesny Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Kontakt
Ulrich.emmert@esb-data.de
0711/4690580

Schwerpunkte

  • IT-Sicherheit und Datenschutz, technisch-organisatorische Umsetzung von Datensicherheitskonzepten (national/ international)
  • Gestaltung von Lizenzverträgen, Wartungsverträgen, Service Level Agreements etc.
  • IT-Compliance/ IT-Risk-Management
  • Kapitalgesellschaftsrecht/ Gründung und Beratung von AG, GmbH, UG und Limited
  • Datenschutzkoordinationen (Beratung/ Unterstützung des/ der Datenschutzbeauftragten)
  • Übernahme von Aufsichtsratsmandaten
  • Existenzgründungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Management-/ Mitarbeiter-Schulungen und Coaching

Weitere Tätigkeiten:

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen
  • Stv. Vorstandsvorsitzender des Verbands Organisations und Informationssysteme e.V. (VOI)
  • Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • Vorstand der Reviscan AG, Stuttgart
  • Geschäftsführer der Reviscan Service UG (haftungsbeschränkt)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Intra2Net AG, Tübingen
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG i. Gr.
  • Datenschutzkoordinator:
    • Architektenkammer Baden-Württemberg
    • Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
    • Kombiverkehr GmbH & Co KG, Frankfurt
    • Zeitungsverlag GmbH & Co Waiblingen KG
    • Druckhaus Waiblingen GmbH
    • all4net GmbH
    • STEG GmbH
    • DM Dokumentenmanagement GmbH

Lebenslauf

  • 15.12.1968 geboren in Tübingen
  • 1988-1993 Jurastudium an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
  • 1992 Gründung der EDV-Systemberatung Emmert
  • 1993-1995 Referendariat
  • Seit 1994 Programmierung der Anwaltssoftware „WANDA“
  • 1996 Gründung der Kanzlei esb Rechtsanwälte, Reservierung der Domain www.kanzlei.de
  • Seit 1999 Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften, Vorträge, Seminare und Beratung im Bereich Revisionssichere Archivierung
  • 2000-2002 Aufsichtsrat bei der Heindl Internet AG
  • 2001 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Intra2net AG
  • 2003 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt
  • 2005 Mitherausgeber der Zeitschrift IT-Sicherheit und Datenschutz
  • 2010-2014 Aufsichtsrat der Iventico AG
  • 2011-2012 Aufsichtsratsvorsitzender der NOS AG
  • 2011 Vorstand des VOI -Verband Organisations- und Informationssysteme e.V.
  • 2012 Gründung der Reviscan Service UG
  • 2012 Wahl zum Vorstand der Reviscan AG
  • 2013 Stv. Vorstandsvorsitzender des VOI e.V.
  • 2013 Wahl zum Beiratsmitglied der VOI Service GmbH
  • 2015 Mitglied des Zertifizierungsausschusses der VOI Service GmbH
  • 2021 Aufsichtsratsvorsitzender der Justt AG

Veröffentlichungen

Sprachen
Deutsch, Englisch